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Kennzeichnung von Winterreifen
Winterreifen unterliegen der vorgeschriebenen Winterreifen-Kennzeichnung. Für den europäischen Markt ist M+S , M&S oder M.S. als Kennzeichnung vorgeschrieben und bedeutet soviel wie Matsch und Schnee tauglich ( wintertauglich ).
Der Unterschied zu den Sommerreifen ist das Profil und die Gummimischung. Zu achten ist auch auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit. In der Reifenbezeichnung ist ein Großbuchstabe hinterlegt, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit benennt.
Q maximale Höchstgeschwindigkeit 160 km/h
T maximale Höchstgeschwindigkeit 190 km/h
H maximale Höchstgeschwindigkeit 210 km/h
Sollte Ihr PKW schneller als die zulässige Höchstgeschwindigkeit des gewählten Winterreifens fahren, sollte eine zusätzlich angebrachte Geschwindigkeits-Plakette auf dem Tacho daran erinnern, dass Sie nicht schneller fahren sollten.
Neben dieser Kennzeichnung ist neuerdings auch ein Schneeflocken-Symbol für die Kennzeichnung von Winterreifen im Handel. Dieses Zeichen sagt tatsächlich aus, ob Ihr Reifen wintertauglich ist. Die amerikanische Straßenbehörde NHTSA vergibt dieses Zeichen an Reifen, die in einem Tests eine gewisse Mindesttraktion auf Schnee und Eis erreichen. Daher empfehle ich Ihnen beim Kauf von Winterreifen auf dieses Symbol besonders zu achten.
Ganzjahresreifen können wintertauglich sein, wenn diese eines der oben aufgeführten Symbole (M+S , M&S oder M.S. sowie Schneeflocken-Symbol) auf dem Reifenrand tragen.
Welcher Reifen bei winterlichen Straßenverhältnissen empfehlenswert ist, können Sie auch zahlreichen Tests entnehmen, die jährlich von Automobilclubs & Autozeitschriften in Auftrag gegeben werden. Vergleichen Sie mehrere Tests miteinander und entscheiden Sie sich für ein Model, das bei mehreren Test auf die vorderen Ränge gekommen ist.
Achten Sie bitte auch darauf, das Winterreifen zwar kein Mindesthaltbarkeitsdatum besitzen, im laufe der Jahre aber die Gummimischung verhärtet und sich die Hafteigenschaften verändern können
Automobilclubs wie der ADAC oder der AvD empfehlen diese Reifen zu ersetzen. Auch mit abnehmender Profiltiefe verschlechtern sich die Hafteigenschaften auf Schnee deutlich.
Die AUTO BILD-Empfehlung: Bei frostigen Temperaturen ist man mit einem modernen Ganzjahres- oder Winterreifen (Schneeflockensymbol, Lamellentechnik) und mindestens vier Millimeter Profiltiefe auf der sicheren Seite.
Informationen zum Thema Winterreifenpflicht
finden Sie auch hier:
http://www.adac.de/
http://de.wikipedia.org/
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Die
Winterreifenpflicht ist da!? Aber eine generelle Winterreifenpflicht
existiert nicht, oder?
Die meisten Autofahrer wissen noch nicht, was die neue
Winterreifenpflicht genau beinhaltet.
Falsch ist, dass die in aller Munde entsprechende Winterreifenpflicht grundsätzlich in einem bestimmten Zeitraum greift! In einigen europäischen Ländern ist der Zeitraum der Winterreifenpflicht genau definiert, in Deutschland ist die Bereifung den Wetterverhältnissen entsprechend anzupassen. Dies ist im §2 (3a) der StVO neu definiert worden und seit dem 1. Mai 2006 in Kraft getreten.
Somit sollen nicht nur Unfälle vorgebeugt werden, sondern auch Behinderungen im Straßenverkehr generell unterbunden werden. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeldverfahren.
Bußgeldkatalog
keine Winterreifen 20,- Euro
zusätzliche Verkehrsbehinderung 40,- Euro
Fehlendes Frostschutzmittel
führt zu einer Verwarnung und ein mangelhaftes Sichtfeld durch Vereisung
kann ebenfalls zu einem Bußgeld führen. Auszug aus der StVO §2 -
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
(3) Fahrzeuge, die in der Längsrichtung einer Schienenbahn verkehren, müssen diese, soweit möglich, durchfahren lassen.
(3a) Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden.
(5) Kinder bis zum
vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10.
Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist
besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die
Kinder absteigen.
Gültigkeit ab dem 1.Mai 2006 ( Angaben ohne Gewähr) -Quelle:
http://www.bmvbs.de/
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